DIENSTLEISTUNGEN
Beratung
In den meisten Fällen liegen einem Bauprojekt die feuerpolizeilichen Auflagen der Behörde zu Grunde. Die vorgegebenen Auflagen müssen erfüllt werden, teilweise noch vor der Baufreigabe. Ein grosser Teil der Planung beginnt somit schon vor der Erstellung eines Konzepts.
Neben meiner Selbstständigkeit arbeite ich Teilzeit als Brandschutzfachmann VKF und erstelle selbst feuerpolizeiliche Auflagen, deswegen sind mir die Auflagen, welche ein Projekt zu erfüllen hat, bestens vertraut.
Mir ist es wichtig, dass das Projekt von Anfang begleitet wird. Damit kann ich sicherstellen, dass die Anforderungen, welche das Projekt mit sich bringt, frühzeitig erkannt werden. Die frühe Begleitung ermöglicht mir das Projekt schon von Beginn an so auszuarbeiten damit beide Seiten, die des Bauherren und der Behörde berücksichtigt werden, ohne dass im Nachhinein hohe zusätzliche Kosten entstehen.
Sie sehen, ich bin darauf bedacht, dass der Brandschutz nicht zwingend hohe Kosten verursachen muss.
Eine gute und vorausschauende Planung ist somit die Grundlage für das gute Gelingen eines Projekts.
Planung
Zur Planung und Beurteilung gelten die Brandschutzrichtlinien und Normen der VKF.
Sämtliche Neubau-, Umbau,- Mieterausbau,- Sanierungs- und Umnutzungsprojekte sind durch eine entsprechende Projektorganisation aufzubauen.
Qualitätssicherung QSS
Die Einstufung der Qualitätssicherung erfolgt nach Nutzung und ist von der Gebäudegeometrie abhängig. Die meisten Projekte werden als QSS 1-2 eingestuft. Als QSS 3-4 gelten Objekte mit erhöhten Anforderungen (Brandschutzexperte).
Ich, als QS-Verantwortlicher im Brandschutz, bin Ihr Ansprechpartner gegenüber der Brandschutzbehörde und verantwortlich für die Qualitätssicherung bei der Projektierung QSS 1-2, Ausschreibung und Realisation der baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen. Ich begleite und prüfe das Projekt (QSS 1-2) von A-Z.
Konzeptentwicklung
Ich erarbeite für Sie ein Brandschutzkonzept, das optimal auf das Objekt abgestimmt ist. Dies beinhaltet die Einzelmassnahmen aus dem vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz sowie dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Dabei verliere ich das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht aus den Augen.
Zusammenarbeit mit Behörde
Ich begleite Ihr Projekt bereits von der Planung an. Während der ganzen Bauphase übernehme ich die Überprüfung und Kontrolle betreffend Brandschutzmassnahmen für Sie. Vor Bezug werde ich die Übereinstimmungserklärung im Brandschutz einreichen und bei der Schlusskontrolle sämtliche Dokumentationen dem Eigentümer / Bauherr übergeben.
Ich freue mich, wenn ich Sie in Ihrem Projekt unterstützen darf.